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   KG, 15.04.2015 - (4) 161 HEs 8/15 (16/15)   

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https://dejure.org/2015,110115
KG, 15.04.2015 - (4) 161 HEs 8/15 (16/15) (https://dejure.org/2015,110115)
KG, Entscheidung vom 15.04.2015 - (4) 161 HEs 8/15 (16/15) (https://dejure.org/2015,110115)
KG, Entscheidung vom 15. April 2015 - (4) 161 HEs 8/15 (16/15) (https://dejure.org/2015,110115)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 1 Nr 2 StPO, § 120 Abs 1 S 1 StPO, § 121 Abs 1 StPO
    Untersuchungshaftfortdauer: Beschleunigungsgebot in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus KG, 15.04.2015 - 161 HEs 8/15
    Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Beschleunigungsgebot in der Regel dann ausreichend beachtet, wenn mit der Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 15.04.2015 - 161 HEs 8/15
    Die von der Kammer vorgesehene weitere Gestaltung der Hauptverhandlung erfüllt die Anforderungen an die in Haftsachen gebotene konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung an mindestens zwei Tagen in der Woche (zur Notwendigkeit einer genügenden Verhandlungsplanung und Verhandlungsdichte vgl. BVerfG StV 2008, 198, 199; Senat, Beschluss vom 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -, jeweils m.w.Nachw.) zwar nicht durchgängig, da in der 22. und 28. Kalenderwoche keine Termine vorgesehen sind.
  • KG, 24.02.2015 - 4 Ws 9/15

    Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei bandenmäßig begangener

    Auszug aus KG, 15.04.2015 - 161 HEs 8/15
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 Ws 9/15 -, mit dem er die weitere Haftbeschwerde des Angeschuldigten als unbegründet verworfen hat.
  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    Wegen des weiteren Verfahrensgangs zur Haftfrage nimmt der Senat Bezug auf seine Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 4 Ws 9/15 - und 15. April 2015 - [4] 161 HEs 8/15 [16/15] - sowie auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Kammergerichts vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 82/15 -.
  • KG, 03.12.2015 - 1 Ws 82/15

    Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

    Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in den Haftentscheidungen des bislang zuständigen Senats des Kammergerichts vom 24. Februar 2015 - 4 Ws 9/15 - und vom 15. April 2015 - (4) 161 HEs 8/15 (16/15) - und in der Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Bezug genommen.
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